Vorrangiges Ziel von Christliche Lebensberatung e.V. ist, Klienten eine gute, professionelle christliche Lebensberatung zu ermöglichen, die sich das finanziell selbst nicht leisten können.
Es gibt viele gut qualifizierte christliche Lebensberater und Seelsorger, die freiberuflich arbeiten. Sie investieren viel für Ausbildung, Fortbildung und Supervision und leben (teilweise) von dieser Arbeit. Deshalb müssen sie Honorare beanspruchen, die für viele Klienten nur schwer und für manche gar nicht zu bezahlen sind. Zu oft erhalten Ratsuchende darum nicht die eigentlich benötigte Hilfe.
Wir schließen diese Lücke: Klienten können nach Antragsstellung für bis zu vier Sitzungen im Jahr Beihilfe aus dem Unterstützungspool des Vereins erhalten.
Im Folgenden die Bedingungen und Abläufe:
- Klienten können eine finanzielle Förderung beantragen. Allein der Klient kann Antragsteller sein. Der Berater für den Antragsteller muss Mitglied des Vereins Christliche Lebensberatung e.V. sein.
- Der Antragsteller (Klient) muss einen Eigenanteil von 10,- € pro Sitzung der bezuschussten Sitzungen aufbringen.
- Der Berater erstellt zusammen mit dem Antragsteller einen Antrag auf Bezuschussung, den beide unterschreiben. Der Antrag muss eine kurze Erklärung der finanziellen Notlage des Antragstellers enthalten. Weitere notwendige Daten sind: Aktuelle Adresse, Kontodaten, die Honorarhöhe des Beraters, die Eigenbeteiligung des Antragstellers und die beantragte Sitzungszahl.
- Die Zuschussgrenze liegt bei 40,- € pro Sitzung. Insgesamt können maximal 2 x 3 Sitzungen im Jahr beantragt werden.
- Der Verein fördert die Beratung. Die Konditionen und der Geschäftsabschluss zwischen Klient und Berater gehören nicht in den Zuständigkeitsbereich des Vereins.
- Auf Wunsch vermitteln wir den Klienten an einen unserer Berater.
- Familien- und Paarberatungen können ebenfalls bezuschusst werden. Gruppenberatungen werden nicht bezuschusst.